
Die Normen DIN 1942 und DIN 1943 empfehlen, die Gewährleistung einer Garantie auch dann noch als erfüllt anzusehen, wenn die garantierte Eigenschaft wie Wirkungsgrad oder Wärmeverbrauch nur unter Einbeziehung der Messunsicherheit erreicht wird. Die Messunsicherheit wird dadurch zugunsten des Anlagenherstellers in den Garantievergleich mit einbezogen. Je höher die Messunsicherheit ist, umso leichter fällt damit die Erfüllung der Garantiewerte. Im Extremfall wird die Gewährleistung nur noch mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 2,5% erfüllt. Der Betreiber der Anlage möchte hingegen eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit bei der Erfüllung der Garantien nachgewiesen haben.
Hier setzt die VDI Richtlinie 2048 an. Mit ihr ist es möglich, eine Mindestwahrscheinlichkeit zur Erfüllung der Gewährleistung zu vereinbaren. Es kann z.B. eine Mindestwahrscheinlichkeit der Erfüllung der Garantie von 80% vertraglich vereinbart werden. Damit ist das Restrisiko des Anlagenbetreibers immer noch bei 20%. Im Falle der Anwendung der DIN 1942 und DIN 1943 kann das Risiko hingegen fast vollständig, bis zu 97,5%, beim Anlagenbetreiber liegen.
Um diese neuen Möglichkeiten der Festlegung einer Mindestwahrscheinlichkeit nach VDI 2048 zu nutzen, unterstützt arsenal research seine Kunden bei der Vereinbarung der entsprechenden Modalitäten für die Abnahme und Einhaltung der Garantien schon bei der Ausschreibung einer Anlage und bei der Gestaltung der entsprechenden vertraglichen Bedingungen.
Bei Anlagen mit schwierigen Brennstoffen, wie Biomasse, Müll oder Klärschlamm oder auch balasthaltige Braunkohle ist diese Vorgehensweise von großer Bedeutung, damit die Auswirkungen der Messunsicherheiten minimiert werden.


