
Zum Erhalt von Bundeszuschüssen für Solaranlagen ist in Deutschland ein Nachweis über den jährlichen Kollektorertrag erforderlich. Dieser Jahresenergieertrag muss bezogen auf einen solaren Deckungsanteil von 40% mindestens 525 kWh/m² betragen. Für diesen Nachweis wird der Betrieb einer durch Richtlinien - RAL-UZ 73 - definierten Anlage für ein Jahr simuliert.
Für Kollektoren, an denen arsenal research einer Normprüfung nach EN 12975 durchgeführt hat, kann die notwendige Simulationsrechnung durchgeführt werden. Erfüllt der Kollektor die Anforderung des Kollektormindestertrags, so wird der entsprechende Nachweis erstellt. Dieser Nachweis wird in Deutschland von den öffentlichen Stellen, die zur Vergabe von Förderungen berechtigt sind, anerkannt.



roland.sterrer@ait.ac.at