
Das Geschäftsfeld Infrastructure Certification (IC) befasst sich als Benannte Stelle Interoperabilität (Notified Body 0894) mit der Prüfung von Eisenbahnkomponenten und Teilsystemen von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken sowie konventionellen Eisenbahnstrecken. Dies umfasst die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge und Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung ebenso wie die Teilbereiche Personen mit reduzierter Mobilität und Sicherheit in Eisenbahntunneln.
Eine weitere Kernkompetenz unseres Geschäftsbereiches sind die Abwicklung von nationalen Gutachten und Prüfungen nach §31a, §34 und §19 des Eisenbahngesetzes. Dabei bauen wir auf das Know-how unserer MitarbeiterInnen in verschiedensten Fachbereichen wie Eisenbahnbautechnik, Sicherungstechnik, Hochbautechnik etc.
Infrastructure Certification steht Seilbahngesellschaften als akkreditierte Prüfstelle für die gesetzlich geforderte fünfjährliche Überprüfung der Anlagen zur Verfügung und führt neben Prüfungen der Bauentwürfe im Baugenehmigungsverfahren auch technische Erprobungen sowie Prüfung der Detailunterlagen im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens durch. Die Experten stehen außerdem als nichtamtliche Sachverständige für die zuständigen Fachabteilungen beim Infrastrukturministerium und den Ländern zur Verfügung, in deren Kompetenz die Betriebsbewilligung für Sesselbahnen mit dem neuen Seilbahngesetz ab 2004 fällt.



christoph.handel@arsenal.ac.at